Ausnahmegenehmigung

 

Aufgrund der neuen Betriebssicherheitsverordnung ist der Bestandschutz für Altanlagen weggefallen.

Durch die Gefährdungsbeurteilung wird ersichtlich ob Ihr Arbeitsmittel den aktuellen Normen der Maschinenrichtlinie entspricht.

Aber auch bei Neuanlagen ist es möglich, dass Rechtsvorschriften nicht eingehalten werden können. Hier muss die Sicherheit auf andere Art und Weise hergestellt werden um einen sicheren Zustand herstellen zu können und so keine Bedenken gegenüber den Betrieb des Kranes bestehen.

 

Wir helfen Ihnen dabei, nach einer vorangegangen Gefährdungsbeurteilung, bei Bedarf, eine Ausnahmegenehmigung bei Nichteinhalten von Rechtsvorschriften gegenüber der Berufsgenossenschaft zu erstellen.