Abnahmen und Prüfungen von Kranen und Arbeitsmitteln

 

Gemäß BetSichV. den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln muss der Betreiber die Anlagen und Maschinen vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlicher Änderung, nach besonderen Vorfällen und in regelmäßigen Abständen durch eine befähigte Person prüfen lassen.

 

 

Wir sind nach DGUV V 52 (BGV D6) §28 von der Berurfgenossenschaft dazu ermächtig diese Überprüfungen durchzuführen.

 

Unter den nachfolgendenden Punkten können Sie einen Überblick, über einen Teil der angebotenen Prüfungsarten erlangen.

 

Wenn Sie weitere Fragen über Art, Umfang und Kosten haben, sprechen sie uns bitte an.