Prüfung nach wesentlicher Änderung

Nachdem Ihr Kran oder das Lastaufnahmemittel einen größeren Umbau hatte muss dieser nach DGUV V52 (BGV D6) eine erneute Abnahme Prüfung durch einen Sachverständigen erhalten.
 
Beispiele hierfür sind:
Abnahmeprüfung nach wesentlicher Änderung von Kranen Wie Einbau einer Magnetanlage oder Vakoumhebers, Änderung der Bedienart z.B auf Funkstuerung. Erneuerung der Steuerung, Einbau von Sicherheitsbauteilen, Umbau auf geregelten Antrieben, Änderung der Laufzeit und Schweißungen an tragenden teilen, Wechseln der Hubwerke, Änderung der Traglast oder Leistungen und vieles mehr.
10.Abnahmeprüfung nach Wesentlicher Änderung von Lastaufnahmemittel