Wiederkehrende Prüfung

 

 

Wir führen für Sie die gemäß BGV D 6 §26 vorgeschriebenen jährlichen Prüfungen von Krananlagen und Hebezeugen durch.
Wir stellen dabei fest, ob sich die Anlage zum Prüfungszeitpunkt in einem arbeitssicheren Zustand befindet. Es wird im wesentlichen eine Sicht- und Funktionsprüfung durchgeführt.



 

 

Arten

 

 

1.Wiederkehrende Prüfung von Kranen gemäß DGUV V52 (BGV D6).

 

2.Wiederkehrende Prüfung von Lastaufnahmemittel gemäß DGUV R 109-017 (DGUV R100-500 Abs. 2.8).
 
3.Wiederkehrende Prüfung von Winden Hub und Zuggeräten gemäß DGUV V 54 (BGV D8).
 
4.Wiederkehrende Prüfung von Regalbediengeräte gemäß ZH1/361 bzw. EN 528.
 
5.Wiederkehrende Prüfung von Kraftbetätigten Rolltoren gemäß BGR 232 Abs.6.1.
 
6.Wiederkehrende Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln gemäß   BGV A3, mit  erstellung der erforderlichen Messprotokolle.
 
7.Ermittlung der Restlebensdauer von Serienhubwerken
 
8.Festlegung des Weiterbetriebes von Windwerken, mit Erstellung der erforderlichen Dokumentation.
 
 
 
 
 
 

Prüftätigkeiten

 

  • Prüfung der Ausstattung der Anlage auf Übereinstimmung mit den Angaben im Prüfbuch
  • Prüfung des Zustands von Bauteilen und Einrichtungen hinsichtlich Beschädigungen, Verschleiß, Korrosion oder sonstigen Veränderungen
  • Prüfung auf Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen und der Bremsen
  • Funktions- und Bremsprobe mit Last im Bereich der höchstzulässigen Tragfähigkeit
  • Prüfung auf Vollständigkeit von Kennzeichnung und Beschilderungen
  • Dokumentation der Prüfergebnisse
  • Festgestellte Mängel werden im Prüfbericht vermerkt
  • Beurteilung, ob dem Weiterbetrieb Bedenken entgegenstehen
  • Entscheidung, ob eine Nachprüfung erforderlich ist
  • Anbringen einer Vignette mit dem Monat der nächsten Prüfung
  • Durchführung eines Abschlussgespräch
  • Übergabe der dokumentierten Ergebnisse