Wiederkehrende Schulung für Kranführer

Auch bereits befähigte Kranführer müssen jährlich nach der Betriebssicherheitsverordnung unterwiesen werden.

Mit immer aktuellen Schulungsmaterialien übernehme ich die Aufgabe gerne für Ihren Betrieb.

Für ein unverbindliches Angebot können Sie mich gerne kontaktieren.

 

Inhalt der Schulungen

die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.

Die Rechte und Pflichten der Kranführer.

Das sichere Inbetriebnehmen und Stillsetzen.

 

 

Nach Beendigung der Schulung bekommen Sie für Ihre Unterlagen eine Bestätigung, dass Sie Ihrer Pflicht gemäß DGUV V1 (BGV A1) nachgekommen sind. Die Bestätigung beinhaltet den Unterrichtsinhalt und die Teilnehmer.

 

Termin: Nach Vereinbarung

Zeit:      ca. 2h

Preis:    auf Anfrage